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Änderungen im Verbund

Wenn sich die Zusammensetzung eines Verbundes ändert (Einrichtungen treten aus oder kommen hinzu), ist dann eine Neu-Zertifizierung oder eine Re-Zertifizierung erforderlich?

Hier kommt § 11 DVO KiBiz vom 05.03.2020 zur Anwendung:   

  1. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren. Läuft das Gütesiegel innerhalb eines Kindergartenjahres ab, so gilt es bis zu dessen Ende.
  2. Schließen sich zwei oder mehrere Familienzentren oder ein Familienzentrum mit einer Einrichtung zu einem Verbund zusammen, so bedarf der Verbund einer Zertifizierung.
  3. Das Gütesiegel eines Verbundes bleibt bis zum Ablauf der festgelegten Gültigkeitsdauer bestehen, wenn Einrichtungen dem Verbund beitreten. Die dem Verbund beitretende Einrichtung ist berechtigt, das Gütesiegel des Verbundes zu tragen.
  4. Eine Einrichtung, die den Verbund verlässt, verliert die Berechtigung, das Gütesiegel des Verbundes weiter zu führen. Das Gütesiegel des Verbundes bleibt im Übrigen davon unberührt, wenn mehr als die Hälfte der Einrichtungen im Verbund verbleibt.

Zusammenfassung:

Es wird weiterhin eine Re-Zertifizierung durchgeführt, wenn:

  1. Eine weitere Einrichtung einem bestehenden Verbund beitritt.
  2. Eine Einrichtung aus einem bestehenden Verbund austritt, aber mehr als 50% der Verbundmitglieder im Verbund verbleiben.

 Es wird eine Neu-Zertifizierung durchgeführt, wenn:

  1. Zwei Einzelfamilienzentren sich zu einem Verbundfamilienzentrum zusammenschließen.
  2. Eine Einzeleinrichtung aus einem Verbund austritt und weiterhin als Einzelfamilienzentrum arbeiten möchte.
  3. Mehr als 50% der Einrichtungen den Verbund verlassen.

An wen müssen wir uns wenden, wenn sich die Zusammensetzung des Verbundes ändert?
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen immer zunächst an Ihr zuständiges Jugendamt. Weitere Unterstützung bezüglich förderrechtlicher Fragen erhalten Sie von dem jeweiligen Landesjugendamt.
Sollte eine Entscheidung über die Verbundzusammensetzung getroffen sein, teilen Sie diese Veränderung bitte abschließend pädquis mit.

Landschaftsverband Rheinland (LVR) Landesjugendamt
Kenndey-Ufer 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Frau Schreiner
Tel. 0221-809 4213
 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Landesjugendamt
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
Ansprechpartner: Frau Eilting
Tel.: 0251-591 3195