pädquis Stiftung

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Allgemeine Fragen

Ist die (Re-)Zertifizierung für das Familienzentrum kostenpflichtig?
Nein, für das (Re-)Zertifizierungsverfahren müssen Sie generell kein Entgelt an pädquis entrichten. Im Falle einer Umstrukturierung, Rücktritt aus dem (Re-)Zertifizierungsverfahren, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt bzw. Landesjugendamt.

Kann sich ein Familienzentrum im darauffolgenden Zertifizierungsjahr (re-)zertifizieren lassen?
Nein, eine Verschiebung der (Re-)Zertifizierung auf das nächste Zertifizierungsjahr ist für die Familienzentren laut § 12, Abs. 1 nicht möglich. Wenn die (Re-)Zertifizierung nicht durchgeführt wird, bedeutet dies das Ende der (freiwilligen) Förderung. Familienzentren, die freiwillig vom (Re-)Zertifizierungsverfahren zurücktreten, wird nicht das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen bzw. verlieren dieses, wenn es bereits ein zertifiziertes Familienzentrum ist.

Wann erhalten wir die Anmelde-und Evaluationsunterlagen?
Neu zu zertifizierende Familienzentren erhalten im August des jeweiligen Jahres die Einladung zur Anmeldung mit dazugehörigen Informationen zum voll-digitalen Zertifizierungsverfahren und den jeweiligen Abgabeterminen. Zu re-zertifizierende Familienzentren erhalten im Oktober/November, noch vor Beginn des jeweiligen Prüfzeitraumes die benötigten Unterlagen. Somit ist gewährleistet, dass die zu re-zertifizierenden Familienzentren alle Unterlagen mit Beginn des Prüfzeitraumes zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen haben.

Wie wird mit persönlichen Daten umgegangen?
Die Aufbewahrung und der Umgang mit den eingereichten Unterlagen ist in an die Vorgaben des Datenschutzes gebunden.

(Nur noch relevant für die Re-Zertifizierung 2023/24. Mit dem Start des Kindergartenjahres 2023/24 werden keine Ordner mehr zur Verfügung gestellt, da auf ein voll-digitales Verfahren umgestellt wurde.)
Müssen Ordner und Fragebogen zu den festgelegten Abgabeterminen in Berlin eingegangen sein oder reicht das Datum des Poststempels aus für den Beleg, dass die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden?
Entscheidend ist der Poststempel.

Wie wird mit Angeboten umgegangen, die erst nach der Abgabe stattfinden (betrifft nur das Kindergartenjahr)?

Der Prüfzeitraum für neu zu zertifizierende Familienzentren ist das jeweilige Kindergartenjahr. Da das gesamte Zertifizierungsverfahren bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres durch pädquis abgeschlossen sein muss, liegen die letzten Abgabetermine immer drei Monate vor dieser Frist. Grundsätzlich werden für das Gütesiegel nur Leistungen und Strukturen bewertet, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorhanden sind bzw. stattfinden. Wenn es konkrete Planungen für das derzeitige Kindergartenjahr gibt und diese plausibel nachgewiesen werden (z.B. durch Flyer, Einladungen, Konzepte, schriftliche Genehmigungen), werden diese berücksichtigt, auch wenn sie erst nach Abgabe der Evaluationsunterlagen stattfinden. Jedoch werden diese Angebote nicht anerkannt, wenn lediglich „in Planung“ angegeben wird.

Können Kooperationsvereinbarungen/-verträge auch von Trägervertretungen unterschrieben werden?
Ja, Unterschriften der Trägervertretungen werden anerkannt. Wenn ein Träger mehrere seiner Einrichtungen eines Verbund-Familienzentrums zusammengefasst hat, reicht es aus, wenn er einmal unterschreibt. Kooperationsvereinbarungen müssen immer mit Datum und rechtsverbindlichen Unterschriften versehen werden.

Wie erfolgt die Entscheidung über die Verleihung des Gütesiegels?
Die Entscheidung darüber, ob das Familienzentrum das Gütesiegel "Familienzentrum NRW“ erhält, erfolgt auf folgernder Grundlage:

  1. Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben im Fragebogen (inklusive der Überprüfung der beigefügten Belegmaterialien) durch interne Evaluatorinnen und Evaluatoren in den Räumlichkeiten von pädquis in Berlin.
  2. Die externe Prüfung in den Räumlichkeiten des Familienzentrums (bei Verbünden werden zwei Verbundeinrichtungen durch die externe Prüfung besucht).
  3. Die abschließende Prüfung der Evaluation und der externen Prüfung erfolgt durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von pädquis. Im letzten Arbeitsschritt wird dann die Gütesiegelberechnung durchgeführt, die darüber entscheidet, ob die (Re-)Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Welche Informationen und Materialien erhalten wir, die uns als „Familienzentrum NRW“ ausweisen?

Jedes Familienzentrum erhält – unabhängig davon, ob es erfolgreich (re-)zertifiziert wurde oder nicht – eine detaillierte Rückmeldung in Form eines Qualitätsprofils. Dieses „Qualitätsprofil“ informiert Sie darüber, welche Kriterien das Familienzentrum bereits erfüllt und bei welchen Kriterien noch Entwicklungsbedarf besteht. Sie können dieses Qualitätsprofil dann für die weitere Arbeit im Familienzentrum nutzen. Des Weiteren erhalten Sie eine Gütesiegelurkunde (und bei der Neu-Zertifizierung eine Gütesiegelplakette), die die Einrichtung als Familienzentrum für vier Jahre auszeichnet.

Was passiert, wenn wir die Neu-Zertifizierung im ersten Zertifizierungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen?

Wird nach Einreichung und Prüfung aller Unterlagen berechnet, dass das Zertifizierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erhält das Familienzentrum die Möglichkeit, sich einmalig für ein zweites Zertifizierungsverfahren bei pädquis anzumelden. Dieser Vorgang hat keine förderrechtlichen Konsequenzen. Dieses zweite Zertifizierungsverfahren setzt jedoch voraus, dass alle Verfahrenswege (Anmeldung, Abgabe der Evaluationsunterlagen, etc.) im ersten Verfahren durch das Familienzentrum eingehalten wurden. Das zweite Zertifizierungsverfahren muss anschließend erfolgreich abgeschlossen werden. Hierzu erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienzentrums eine intensive Beratung durch pädquis.