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Re-Zertifizierung

Welcher Zeitraum wird bei der Re-Zertifizierung überprüft?
 Für die Re-Zertifizierung wird das Kalenderjahr, also der Zeitraum von Januar bis Januar, geprüft.

Beispiel:

Für die Re-Zertifizierungen in den jeweilign gliedert sich das Zertifizierungsjahr wie folgt:
1. Halbjahr: 01.01.20xx – 31.07.20xx
2. Halbjahr: 01.08.20xx – 31.01.20xx

Müssen bei der Re-Zertifizierung für alle Kriterien (z.B. Elternkurse usw.) Belege seit der letzten (Re-)Zertifizierung vorgelegt werden?
Nein, es müssen Belegmaterialien von Angeboten/Veranstaltungen/Kursen nur vom dem jeweiligen aktuellen Prüfzeitraum nachgewiesen werden.

Müssen Belege, die schon vor 4 Jahren eingereicht wurden, noch einmal eingereicht werden?
Ja, es müssen Kopien von z.B. Qualifikationsnachweisen und Kooperationsvereinbarungen erneut eingereicht werden, auch wenn diese bereits bei der vorherigen (Re-)Zertifizierung eingereicht wurden. Bei diesen Belegmaterialien sollte vor der Einreichung überprüft werden, ob diese noch aktuell und gültig sind. Sie können im Handbuch unter Qualifikationen die Gültigkeit der Qualifikationsnachweise nachlesen.

Müssen Kooperationsvereinbarungen neu abgeschlossen werden, oder sind bereits geschlossene Vereinbarungen hinreichend?
Wenn Kooperationsvereinbarungen noch gültig sind, müssen diese nicht neu abgeschlossen werden. Es genügt eine Kopie des Kooperationsvereinbarung beizufügen. Vereinbarungen mit der Klausel einer automatischen Verlängerung o.ä. sind somit gültig.