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Re-Zertifizierung

Welcher Zeitraum wird bei der Re-Zertifizierung überprüft?
 Für die Re-Zertifizierung wird das Kalenderjahr, also der Zeitraum von Januar bis Januar, geprüft.

Beispiel:

Für die Re-Zertifizierungen in den jeweilign gliedert sich das Zertifizierungsjahr wie folgt:
1. Halbjahr: 01.01.20xx – 31.07.20xx
2. Halbjahr: 01.08.20xx – 31.01.20xx

Müssen bei der Re-Zertifizierung für alle Kriterien (z.B. Elternkurse usw.) Belege seit der letzten (Re-)Zertifizierung vorgelegt werden?
Nein, es müssen Belegmaterialien von Angeboten/Veranstaltungen/Kursen nur vom dem jeweiligen aktuellen Prüfzeitraum nachgewiesen werden.

Müssen Belege, die schon vor 4 Jahren eingereicht wurden, noch einmal eingereicht werden?
Ja, es müssen Kopien von z.B. Qualifikationsnachweisen und Kooperationsvereinbarungen erneut eingereicht werden, auch wenn diese bereits bei der vorherigen (Re-)Zertifizierung eingereicht wurden. Bei diesen Belegmaterialien sollte vor der Einreichung überprüft werden, ob diese noch aktuell und gültig sind. Sie können im Handbuch unter Qualifikationen die Gültigkeit der Qualifikationsnachweise nachlesen.

Müssen Kooperationsvereinbarungen zu jeder Re-Zertifizierung erneuert werden?

Nein, Kooperationsvereinbarungen müssen in den seltentsten Fällen erneuert werden. Auch wenn Leitungen die Einrichtung verlassen, waren Sie im Moment der Vertragsunterzeichnung die/ der gesetzliche Vertreter*in des Familienzentrums. Die Vereinbarung wurde mit dem Familienzentrum geschlossen.

In Einzelfällen sind Anpassungen notwendig, wenn grundlegende Veränderungen eintreten, wie z.B. sich verändernde Leistungen der jeweiligen Vertragspartner.

Können Kooperationsvereinbarungen/-verträge auch von Trägervertretungen unterschrieben werden?
Ja, Unterschriften der Trägervertretungen werden anerkannt. Wenn ein Träger mehrere seiner Einrichtungen eines Verbund-Familienzentrums zusammengefasst hat, reicht es aus, wenn er einmal unterschreibt. Kooperationsvereinbarungen müssen immer mit Datum und rechtsverbindlichen Unterschriften versehen werden.