FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen!
Im Verlauf des aktuellen (Re-)Zertifizierungsverfahrens gibt es häufig wiederkehrende Fragen zu der Wertung von Angeboten, Fortbildungen, etc. Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten aufgelistet. Sollten Sie in den FAQs keine passende Antwort finden, erreichen Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail. Bitte geben Sie in E-Mails Ihre Zertifizierungsnummer an und halten diese bei Anrufen parat.
Zertifizierung
Wenn Sie sich für die Arbeit als Familienzentrum NRW interessieren, können Sie mit Ihrem zuständigen Jugendamt in Kontakt gehen und sich in der Kommune erkundigen, inwieweit ein Ausbau gerade vorgesehen ist und was die notwendigen Schritte für eine Bewerbung sind. Hilfreich ist es auch, sich mit anderen Familienzentren in der Kommune in Verbindung zu setzen. Eine Mitwirkung als Verbundeinrichtung in einem Verbund-Familienzentrum ist auch möglich und ggf. für Sie interessant.
Wenn aus einem zertifizierten Einzel-Familienzentrum ein Verbund-Familienzentrum entstehen soll, muss zunächst das zuständige Jugendamt informiert werden und anschließend gemeinsam beraten werden, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt eine solche Umstrukturierung möglich ist. Am günstigsten ist es, wenn die reguläre Re-Zertifizierung des bereits bestehenden Familienzentrums anstehen würde. Sobald Entscheidungen getroffen wurden, freuen wir uns, wenn Sie uns unter familienzentrum@paedquis.de mit Angabe der Zertifizierungsnummer darüber informieren.
Sollte die Umstrukturierung möglich sein, müssen die Einrichtungen in eine Neu-Zertifizierung gehen. Pädquis wird darüber im August durch das zuständige Landesjugendamt informiert. Es wird eine neue Zertifizierungsnummer vergeben.
Die Entscheidung darüber, ob das Familienzentrum das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erhält, erfolgt auf folgender Grundlage:
- Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben im Fragebogen (inklusive der Überprüfung der beigefügten Belegmaterialien) durch pädquis.
- Die externe Prüfung in den Räumlichkeiten des Familienzentrums (bei Verbünden werden zwei Verbundeinrichtungen durch die externe Prüfung besucht).
- Die abschließende Prüfung der Evaluation und der externen Prüfung erfolgt durch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen von pädquis. Hier wird geprüft, ob die (Re-)Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das Gütesiegel wird abschließend vom Ministerium verliehen. Das Zertifizierungsergebnis liegt spätestens bis zum 31.07. des jeweiligen Zertifizierungsjahres vor.
Die Zertifizierung findet im 4-Jahresrhythmus statt, d.h. wenn Ihre Einrichtung beispielsweise zum 31.07.2024 zertifiziert worden ist, wird sie wieder zum 31.07.2028 zertifiziert. Der Prüfzeitraum ist dann das Kalenderjahr davor (01.01.2027- 31.01.2028). Eine Übersicht über die Zertifizierungszeiträume finden Sie auch hier: https://www.paedquis-familienzentrum.de/
Neu zu zertifizierende Familienzentren erhalten im August des jeweiligen Jahres die Anmelde- und Evaluationsunterlagen mit dazugehörigen Informationen zum Zertifizierungsverfahren und den jeweiligen Abgabeterminen. Alle Informationen zur Anmeldung werden per E-Mail versendet. Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, werden die Evaluationsunterlagen/-informationen bereitgestellt und das Handbuch postalisch verschickt. Vorab ist jederzeit ein Blick in das Handbuch auf unserer Internetseite https://www.paedquis-familienzentrum.de/downloads möglich.
Familienzentren in der Re-Zertifizierung erhalten Ende des Jahres, noch vor Beginn des jeweiligen Prüfzeitraumes, die benötigten Unterlagen. Somit ist gewährleistet, dass alle Unterlagen mit Beginn des Prüfzeitraumes zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen. Wenn sich in den letzten Jahren Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer geändert hat, geben Sie uns bitte per E-Mail mit der Angabe Ihrer Zertifizierungsnummer Bescheid.
Ihren Prüfzeitraum finden Sie auf unserer Internetseite https://www.paedquis-familienzentrum.de/ unter “Überblick über die Neu- und Rezertifizierung” und im Handbuch.
Generell gilt: Bei Neu-Zertifizierungen ist das Kita-Jahr der Prüfzeitraum. Bei Re-Zertifizierungen ist das Kalenderjahr der Prüfzeitraum.
Der Prüfzeitraum für neu zu zertifizierende Familienzentren ist das jeweilige Kindergartenjahr. Da das gesamte Zertifizierungsverfahren bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres durch pädquis abgeschlossen sein muss, liegen die letzten Abgabetermine immer drei Monate vor dieser Frist. Grundsätzlich werden für das Gütesiegel nur Leistungen und Strukturen bewertet, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorhanden sind bzw. stattfinden. Wenn es konkrete Planungen für das derzeitige Kindergartenjahr gibt und diese plausibel nachgewiesen werden (z.B. durch Flyer, Einladungen, Konzepte, schriftliche Genehmigungen), werden diese berücksichtigt, auch wenn sie erst nach Abgabe der Evaluationsunterlagen stattfinden. Das gilt auch für Re-Zertifizierungen, die ihren Abgabetermin vor dem 31.01 haben. Alle Angebote, die bis zum Ende des Prüfzeitraums geplant sind, können eingereicht werden.
Sie können die von Ihnen bearbeiteten Kriterien mit den jeweiligen Antworten vorab über die Checkliste des Ministeriums und des ISA Münster testen: https://www.familienzentrum.nrw.de/zertifizierung/checkliste-guetesiegel
Das tatsächliche Ergebnis der Zertifizierung wird durch pädquis und das Ministerium geprüft. Die Checkliste ist jedoch ein sinnvolles Instrument zur Selbsteinschätzung und gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Ja, Verschiebungen sind prinzipiell möglich. Jedoch müssen bestimmte Faktoren, wie Schließzeiten, die Koordination von Evaluationen und Begehungen sowie dem Projektabschluss am 31.07. berücksichtigt werden. Bei Anfragen zu Verschiebungen wenden Sie sich bitte immer unter der Angabe der Zertifizierungsnummer an: familienzentrum@paedquis.de.
Bitte nennen Sie den Grund für die Verschiebung und eine Einschätzung über das benötigte Maß der Verlängerung.
Nein, eine Verschiebung der (Re-)Zertifizierung auf das nächste Zertifizierungsjahr ist für die Familienzentren laut § 12 Abs. 1 nicht möglich. Wenn die (Re-)Zertifizierung nicht durchgeführt wird, bedeutet dies das Ende der (freiwilligen) Förderung. Familienzentren, die freiwillig vom (Re-)Zertifizierungsverfahren zurücktreten, wird nicht das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen bzw. verlieren dieses, wenn es bereits ein zertifiziertes Familienzentrum ist.
Wenn Sie Fragen zur Begehung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Risse von KCR unter der Telefonnummer 01722844849 oder an ihre*n Begeher*in, sofern Sie schon den Kontakt haben.
Ja, zusammen mit dem Institut für Soziale Arbeit (ISA) bietet pädquis regelmäßige offene Sprechstunden an, um spezifische Fragen zu besprechen. Auf der Internetseite https://isa-muenster.de/veranstaltungen/ finden Sie die kommenden Termine. Zudem verschickt das ISA regelmäßige Newsletter mit bevorstehenden Veranstaltungen an alle Familienzentren. Bitte bringen Sie zu den offenen Sprechstunden eigene Fragen mit. Unabhängig davon können Sie jederzeit auch inhaltliche Fragen per E-Mail an uns richten.
Jedes Familienzentrum erhält – unabhängig davon, ob es erfolgreich (re-)zertifiziert wurde oder nicht – eine detaillierte Rückmeldung in Form eines Qualitätsprofils. Dieses „Qualitätsprofil“ informiert Sie darüber, welche Kriterien das Familienzentrum bereits erfüllt und bei welchen Kriterien noch Entwicklungsbedarf besteht. Sie können dieses Qualitätsprofil dann für die weitere Arbeit im Familienzentrum nutzen. Des Weiteren erhalten Sie eine Gütesiegelurkunde und bei der Neu-Zertifizierung eine Gütesiegelplakette, die die Einrichtung als Familienzentrum für vier Jahre auszeichnen.
Wenn Sie ein neues Gütesiegelschild benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit Nennung der Zertifizierungsnummer an familienzentrum@paedquis.de. Wir gehen dann in Kontakt mit Ihnen und lassen Ihnen nach einem Austausch ein neues Schild zukommen.
Im Rahmen der Zertifizierung überprüft pädquis nicht, wofür Sie die Gelder verwenden. Die Förderung erhalten Sie in der Regel, sobald das Familienzentrum zur Zertifizierung zugelassen wurde. Bitte gehen Sie für alle Absprachen im Bereich der Finanzen in Kontakt mit Ihrem Träger und dem zuständigen Jugendamt.
Wird nach Einreichung und Prüfung aller Unterlagen berechnet, dass das Zertifizierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erhält das Familienzentrum die Möglichkeit, sich einmalig für ein zweites Zertifizierungsverfahren bei pädquis anzumelden. Dieser Vorgang hat keine förderrechtlichen Konsequenzen. Dieses zweite Zertifizierungsverfahren setzt jedoch voraus, dass alle Verfahrenswege (Anmeldung, Abgabe der Evaluationsunterlagen, etc.) im ersten Verfahren durch das Familienzentrum eingehalten wurden. Das zweite Zertifizierungsverfahren muss anschließend erfolgreich abgeschlossen werden. Hierzu erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienzentrums eine intensive Beratung durch pädquis.
Bevor Sie den Fragebogen bearbeiten und die Kriterien beantworten, können Sie die Kriterien mit Ihren jeweiligen Antworten vorab hier testen:
https://www.familienzentrum.nrw.de/zertifizierung/checkliste-guetesiegel
Technische Fragen
Ja, die E-Mail-Adresse kann problemlos geändert werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der Zertifizierungsnummer an pädquis. Danach müssen Sie sich erneut registrieren.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte auf „Anmelden” und dann den Button „Passwort vergessen“. Geben Sie die E-Mail-Adresse in der angezeigten Zeile erneut ein und klicken Sie auf „Absenden“. Anschließend erhalten Sie eine Verifizierungs-E-Mail, auf die Sie innerhalb von 60 Minuten klicken müssen. Sollten Sie diese nicht empfangen, prüfen Sie bitte Tippfehler bei der E-Mail-Adresse/dem Passwort oder prüfen Sie Ihren Spam Ordner. Wenn Sie den Link angeklickt haben, können Sie sich unter „Neues Passwort“ ein neues Passwort vergeben sowie unter „Passwort bestätigen“ das eingegebene Passwort wiederholen und dann auf „Absenden“ klicken. Im Anschluss können Sie sich in der Datenbank unter https://pq-zertifizierung.de/ anmelden.
Die Aufbewahrung und der Umgang der eingereichten Unterlagen sind an die Vorgaben des Datenschutzes gebunden. Bitte schwärzen Sie bei Qualifikationsnachweisen keine Namen, da diese für die Prüfung relevant sind.