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FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen!

Im Verlauf des aktuellen (Re-)Zertifizierungsverfahrens gibt es häufig wiederkehrende Fragen zu der Wertung von Angeboten, Fortbildungen, etc. Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten aufgelistet.

 

Fortbildungen

 

Welchen zeitlichen Umfang müssen Fortbildungen haben, um im Rahmen der (Re-)Zertifizierung anerkannt zu werden?

Fortbildungen sollten grundlegend einen Mindestumfang von 6 Stunden aufweisen.

Qualifikationen für das Kriterium 1.3 (Erst- bzw. Verweisberatung) müssen einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 30 Stunden in einem einschlägigen Bereich aufweisen.

Qualifikationen für das Kriterium 4B6 (Kindertagespflege) müssen einen zeitlichen Umfang von mindestens 3 Stunden aufweisen.

Können Fortbildungen auch online (Online-Seminar) stattfinden?

JA. Fortbildungen, die als Online-Seminar durchgeführt werden, sollten ebenfalls einen Mindestumfang von 6 Stunden aufweisen. Sollte das Online-Seminar diesen Mindestumfang unterschreiten, muss eine Vor- und Nachbereitungszeit (z.B. Nachbereitung in Teambesprechungen) inkludiert sein.

Hierbei ist zu beachten, dass Fortbildungen mit einem geringen Stundenumfang nur einen Impuls für die weitere Vertiefung geben können. Im Idealfall dienen diese als Auffrischung einer zurückliegenden Grundqualifikation. Wichtig in der Umsetzung ist, dass im Bedarfsfall entsprechend der Qualifikation Beratung und Vermittlung geleistet werden kann.

Wie lange können Fortbildungen zurückliegen?

Ein- bis zweitägige Fortbildungen sollten nicht älter als 7 Jahre sein. Längerfristige Fortbildungen sind auch länger als 7 Jahre gültig, sofern die Fortbildungsinhalte eine entsprechende Aktualität aufweisen.

Werden Fortbildungen in die Bewertung einbezogen, an denen die Mitarbeiter*innen nach Abgabe der Evaluationsunterlagen teilnehmen?

JA, Fortbildungen, die bis zum Ende des jeweiligen Prüfzeitraums abgeschlossen sind (bei längerfristigen Fortbildungen Abschluss von zu 2/3), werden in die Bewertung einbezogen. D.h. Fortbildungen, an denen die Mitarbeiter*innen auch nach dem Einreichen des Belegordners teilnehmen, werden, ggf. durch eine Anmeldebestätigung oder Nachfrage, in der Begehung überprüft.

Wo kann ich mich zusätzlich über Fortbildungen informieren?

Über Fortbildungen können Sie sich bei der Servicestelle ISA e.V. informieren, auf den entsprechenden Seiten der Landesjugendämter (LVR, LWL) oder auch überregional in anderen Bundesländern schauen, da viele Angebote aktuell in digitaler Form stattfinden und demzufolge die Reisetätigkeit nicht notwendig wird.

 

Kooperationsvereinbarungen

Müssen Kooperationsvereinbarungen zu jeder Re-Zertifizierung erneuert werden?

NEIN, Kooperationsvereinbarungen müssen in den seltentsten Fällen erneuert werden. Auch wenn Leitungen die Einrichtung verlassen, waren Sie im Moment der Vertragsunterzeichnung die/ der gesetzliche Vertreter*in des Familienzentrums. Die Vereinbarung wurde mit dem Familienzentrum geschlossen.

In Einzelfällen sind Anpassungen notwendig, wenn grundlegende Veränderungen eintreten, wie z.B. sich verändernde Leistungen der jeweiligen Vertragspartner.

 

Verschiebung von Abgabeterminen

Können Abgabetermine verschoben werden?

JA, Verschiebungen von Abgabeterminen unter Berücksichtigung von individuellen Schließzeiten, der Koordination von Evaluationen und Begehungen sind bis zum Projektabschluss in eigener Zuständigkeit von pädquis möglich.

Bei Anfragen zu Verschiebungen wenden Sie sich bitte IMMER unter der Angabe der Zertifizierungsnummer an familienzentrum@paedquis.de